Das Ausbildungsstipendium der STGKJM
Ausschreibung zum Ausbildungsstipendium
Die Sächsisch-Thüringische Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie schreibt jährlich Ausbildungsstipendien bis zu einer Höhe von 3000,00 € aus. Der Antrag muss eine Kalkulation der finanziellen Ausgaben enthalten. Es sollen damit Qualifizierungsmaßnahmen, Hospitationen, der Erwerb spezieller Kenntnisse, Kompetenzen und fachliche Spezialisierung gefördert werden, die vordergründig die Verbesserung von Versorgungsleistungen für Patienten bewirken.
Die Stipendien werden auf Antrag gewährt; die Antragsmodalitäten sind auf dieser Seite abzurufen. Der Antrag ist immer bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres an den jeweiligen Vorsitzenden der Gesellschaft zu richten. Über den Antrag wird im Vorstand der Gesellschaft entschieden.
Als Bewerber kommen Assistenten in Weiterbildung zum Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie und Fachärzte in qualifizierender Fortbildung in Betracht. Die Entscheidungen werden auf der jeweils folgenden Jahrestagung bekanntgegeben.
Modalitäten zum Ausbildungsstipendium
Beizufügende Unterlagen
- Lebenslauf
- Stellungnahme der delegierenden Einrichtung mit Nachweis der fachlichen Befähigung und Notwendigkeit (Ärztlicher Leiter der Einrichtung) sowie Bestätigung der Freistellung/Beurlaubung (kaufmännischer Leiter bzw. Verwaltungsleitung)
- gemeinsamer Plan des Qualifizierungsvorhabens (Antragsteller und Supervisor) mit Nachweis der Ausbildungsmöglichkeit und Kalkulation der finanziellen Aufwendungen