Empfänger der Ausbildungsstipendien

2023 Libor Svoboda (Jena) Reisebericht

2019 Antje Blumenhagen (Leipzig) Reisebericht

2018 Caroline Kumpert (Magdeburg) Reisebericht

2017 Kristin Brockauf-Knothe (Halle (Saale)) Reisebericht

2016 Claudia Duguru (Plauen) Reisebericht / Cathleen Roßner (Leipzig)


Ausschreibung zum Ausbildungsstipendium

Die Sächsisch-Thüringische Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie schreibt fortlaufend bis zu drei Reisestipendien pro Kalenderjahr in Höhe von jeweils bis zu 1500.- Euro aus.
Die Stipendien sollen die Weiterbildung von Assistenten und Fachärzten in den Gebieten und ihren Schwerpunkten sowie fakultativen Weiterbildungen der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinderchirurgie in den Ländern der Gesellschaft fördern und werden als Beihilfe zu einer Fortbildungsreise gewährt.

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Tagungen. Die Veranstaltung soll intensiv Inhalte der Weiterbildungskataloge für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderchirurgie und deren Subspezialitäten vermitteln. Hospitationen werden nicht gefördert. Der Stipendiat muss Mitglied der STGKJM sein.

Ziel, Zweck und Durchführung der Reise reicht der Stipendiat bei seiner Stipendienbewerbung ein. Jedes Mitglied der Gesellschaft kann einmalig ein Reisestipendium erhalten, eine nachträgliche Erhöhung der gewährten Mittel ist ausgeschlossen.

  • Die Bewerbung ist an den 1. Vorsitzenden der Sächsisch-Thüringischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie zu richten und muss wie folgt aufgebaut sein:
  • Motivationsschreiben, Begründung und Plan zur Verwendung des    Stipendiums, bestätigt durch den Chefarzt/Klinikdirektor, Weiterbildungsleiter
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Verzeichnis evtl. wissenschaftlicher Arbeiten und Vorträge
  • Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber innerhalb von 4 Wochen nach der Reise einen schriftlichen Reisebericht (Verwendung der Mittel, Nachweise) beim Vorstand der Gesellschaft einreicht und ggf. auf Bitten des Vorstandes auf der folgenden Jahrestagung der Gesellschaft einen 10-minütigen Vortrag über den Erkenntnisgewinn abgibt.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Vorstand der Gesellschaft in der regulären Vorstandsitzung nach Eingang der Bewerbung. Dazu sollte die geplante Reise ausreichend weit im Voraus geplant werden (mindestens 6 Monate).
Sollte die geplante Reise nicht stattfinden oder kein Vortrag und Reisebericht abgegeben werden, ist das Stipendium zurückzuzahlen.